Allgemeine Geschäfstbedingungen von KIJU-REISEN

1. Abschluss des Reisevertrages
a) Den Reisen kann sich grundsätzlich jedermann anschließen, sofern
für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter
oder Geschlecht angegeben sind. Mit der Anmeldung, die schriftlich,
telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg erfolgen kann,
wünschen Sie verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages. Die
schriftliche Anmeldung sollte auf dem Vordruck des Veranstalters vorgenommen
werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen
Vertreters erforderlich. Diese soll durch Unterschrift auf dem
Anmeldeformular erteilt werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme
(Bestätigung) durch den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf
keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss
wird eine Reisebestätigung ausgehändigt.
b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für
die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern
er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat.
c) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom
Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters
vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der
Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme
durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung bekundet.
d) Sie können die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne
Angabe von Gründen, zur besseren Beweisform bitte in Textform (z. B.
Brief, Fax, E-Mail), widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt
dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: KI JU Reisen.
2. Bezahlung
a) Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur
gegen Aushändigung des Sicherungsscheines i.S.v. §651 k Abs. 3 BGB
erfolgen. Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung ist
eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung
ist 4 Wochen vor Reisebeginn auf das in der Reisebestätigung genannte
Konto fällig. Erfolgt die Anmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn,
ist der Gesamtbetrag zu überweisen. Zahlungserinnerungen werden mit
zusätzlich 5,- € Gebühren belastet. Die Reiseunterlagen werden ca. 10
Tage vor Reisebeginn erstellt und nach Zahlungseingang unverzüglich
zugesandt.
b) Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht
entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter
berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag
zurückzutreten.
3. Leistungsänderungen
a) Maßgeblich für den Inhalt des Reisevertrages sind allein die Ausschreibung,
diese AGB, die allgemeinen Informationen zu unseren Reisen
(siehe Katalog) und die schriftliche Reisebestätigung sowie individuelle
Abreden. In der Regel beinhaltet der Reisepreis die Betreuung, Unterbringung,
Verpflegung und Programmgestaltung.
b) Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden
und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind
und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
c) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
d) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche
Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnisnahme über den Änderungsgrund
zu informieren. Gegebenenfalls wird er dem Kunden
eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
e) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde
hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters
über die Änderung der Reiseleistung oder der Absage der Reise diesem
gegenüber geltend zu machen.
f) Die in diesem Katalog enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter
bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch in Übereinstimmung
mit §4 Abs. 2 BGB-Info VO ausdrücklich vor, aus sachlich
berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss
eine Änderung der Ausschreibung zu erklären, über
die wir Sie vor der Buchung selbstverständlich informieren werden.
Insbesondere betriff t dies die Erhöhung des Reisepreises wegen Treibstoff
kosten.
4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend
angegebenen Anschrift zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Dem Kunden wird empfohlen,
den Rücktritt schriftlich zu erklären.
b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht
an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis.
Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von
ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene
Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroff enen Reisevorkehrungen
und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen
Reisepreis verlangen.
c) Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich
gestaff elt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des
Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen
Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung
der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der
Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
- vor dem 42. Tag vor Reisebeginn 15% des Reisepreises,
- Rücktritt ab 42 bis 30 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises,
- Rücktritt ab 29 bis 20 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises,
- Rücktritt ab 19 bis 11 Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises,
- Rücktritt ab 10 Tage vor Reisbeginn 80% des Reisepreises,
- bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.
d) Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter
nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte
Pauschale.
e) Das gesetzliche Recht des Kunden gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer
zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen
unberührt.
f) Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird ausdrücklich
em-pfohlen. Unser Vertragspartner: Union Reiseversicherungen AG,
66087 Saarbrücken.
5. Umbuchung, Ersatzperson, Ersatzunterlagen
Eine Änderung/Umbuchung der Reiseanmeldung hinsichtlich des Reisetermins,
des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft
oder der Beförderungsart ist bis 3 Wochen vor Reisebeginn möglich.
Die Kosten dafür betragen 10,- €. Der Veranstalter kann dem Eintritt des
Dritten widersprechen, wenn dieser behördlichen Reiseerfordernissen
und den Reisebedingungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Für das erneute Ausstellen der Reiseunterlagen (z.B. bei Verlust) fallen
10,- € Gebühren an.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß
angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen
sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden
Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten
Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung
entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder
wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
7. Kündigung und Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen:
a) bis 30 Tage vor Reisebeginn
bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl (siehe
jeweilige Reiseausschreibung). In jedem Fall ist der Veranstalter
verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen
für die Nichterfüllung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die
Rücktrittserklärung und ggf. ein Ersatzangebot unverzüglich zuzuleiten.
Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.
b) Ausschluss
Wenn der Teilnehmer die Durchführung einer Reise, trotz Abmahnung,
anhaltend stört und sich damit vertragswidrig verhält, kann der Veranstalter
den Vertrag kündigen, wenn die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle steht dem Veranstalter der
Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis weiterhin zu. Der Veranstalter
muss sich aber in diesem Fall den Wert seiner ersparten Aufwendungen
sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 2016
Allgemeine Geschäftsbedingungen 2016
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt
werden.
c) bei höherer Gewalt
entsprechend BGB §651j
8. Obliegenheiten des Kunden
a) Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe
verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Reiseveranstalter
einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt
er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Der
Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung
am Urlaubs-ort zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit
der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde mit den
Reiseunterlagen unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt für Abhilfe
zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche
des Kunden anzuerkennen.
b) Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in §651c
BGB bezeichneten Art nach §651e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter
erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er
dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung
zu setzen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe
von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige
Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisenden geboten wird.
c) Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der
Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige
(P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften
lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige
nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung
binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach
Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung
oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen
Vertretung des Veranstalters unverzüglich anzuzeigen.
d) Reiseunterlagen
Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen
Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Voucher) nicht innerhalb
der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
e) Schadensminderungspflicht
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern
und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den
Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

9. Beschränkung der Haftung
a) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem
Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
b) Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je
Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im
Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen
bleiben von der Beschränkung unberührt.
c) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personenund
Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum
ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der
Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und
unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen
so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar
nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.
d) Der Reiseveranstalter haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung
des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise
zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der
Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, wenn und
insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-,
Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich
geworden ist.
10. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat
der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen
Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung
kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter
der nachfolgend / vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach
Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn
er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden
ist. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder
Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen
gemäß Ziff er 8.c, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3,
651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch
wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein
Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen
nach Aushändigung geltend zu machen.
11. Verjährung
a) Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters
beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den
Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.
b) Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in
einem Jahr.
c) Die Verjährung nach a) und b) beginnt mit dem Tag, an dem die Reise
nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
d) Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen
über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter
die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung
tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität
des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter,
den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft
sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen
bei der Buchung zu informieren. Steht bei der
Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der
Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die
Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen
wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft
den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren.
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte
Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den
Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte
einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über
den Wechsel unterrichtet wird.
Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar:
http://air-ban.europa.eu.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
a) Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen
Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über
Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss
sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten
in der Person des Kunden und evtl. Mitreisender (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit,
Staatenlosigkeit) vorliegen.
b) Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaff en und Mitführen der
notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie
das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem
Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
gehen zu seinen Lasten, außer wenn sie durch eine schuldhafte
Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
c) Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass
der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
14. Rechtswahl und Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – für beide Vertragspartner der Sitz
des Veranstalters. Es gilt deutsches Recht als vereinbart.


Veranstalter der Reisen:


KI JU Reisen Mühlnikel und Ukrow GbR
Rosa-Luxemburg-Allee 34a
14772 Brandenburg an der Havel
Telefon: 03381-797790
Fax: 03381-7977911, post@kiju-reisen.de Stand: Dezember 2017